Willkommen beim Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) – einer Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer.
Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.
Außerdem hilft die VOH Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG-Richtlinie.
Die endgültige Schadenbearbeitung erfolgt im Auftrag der VOH entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros.
Insolvenz der Gefion Finans A/S
Der dänische Maritime and Commercial High Court hat am 7. Juni 2021 das Insolvenzverfahren über Gefion eröffnet.
Verkehrsopfer, die durch ein bei der Gefion versichertes in Deutschland zugelassenes Kfz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geschädigt wurden, können ihren Anspruch bei der Verkehrsopferhilfe anmelden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.