Praktische Tipps für die Entschädigungsstelle

Ihr Unfall hat sich in einem Staat des Grüne Karte-Systems ereignet, das gegnerische Fahrzeug war in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – außer Deutschland – zugelassen und

  • der ausländische Versicherer/deutsche Regulierungsbeauftragte hat innerhalb von drei Monaten nicht angemessen auf Ihren Antrag reagiert
  • der ausländische Versicherer hat keinen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benannt
  • das gegnerische Fahrzeug ist unbekannt.

Der Unfall hat sich nicht in einem Staat des Grüne Karte-Systems ereignet oder das Fahrzeug des Unfallgegners war nicht im EWR zugelassen? Leider können wir Ihnen nicht behilflich sein, da unsere gesetzlich vorgegebene Zuständigkeit nicht gegeben ist.

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

In Ihrem Interesse möchten wir Ihre Anträge so schnell wie möglich bearbeiten. Darum gilt: Je mehr Informationen und Nachweise wir von Ihnen erhalten, desto schneller können wir den Sachverhalt beurteilen.

Am besten verwenden Sie für die Anmeldung Ihrer Schäden unser Schadenmeldeformular.

Bitte füllen Sie dieses so vollständig wie möglich aus und fügen Sie sämtliche zu dem Unfallhergang bzw. den Unfallfolgen vorliegenden Dokumente in Kopie bei.

Auskunftsstelle

Sie können den Versicherer Ihres Unfallgegners unter Angabe des entsprechenden Kennzeichens bei der nationalen Auskunftsstelle telefonisch unter 0800-250 26 00 oder online erfragen.

Sollte man Ihnen dort nicht weiterhelfen können, werden Sie von der Auskunftsstelle, die vom Zentralruf der Autoversicherer betrieben wird, an die VOH verwiesen.